Geschosshöhe
Die Geschosshöhe von 2,80m wurde beibehalten, um die Anzahl der Wohnungen, die Gebäudehöhe und den Anschluss der hofseitigen Balkone an die Balkone des Nachbargebäudes zu gewährleisten.
Bei einer lichten Raumhöhe von 2,50m und einer Rohdecke von 20cm bleiben 10cm für den Fußbodenaufbau. Bei dieser Aufbauhöhe ist eine Leitungsführung im Fußboden nicht möglich.
Fassade
Die Fassadengestaltung im Bestand zeigt straßenseitig ein leichtes Spiel mit unterschiedlichen Fensterformaten für jedes Haus. Als verbindendes Element ist bei allen Gebäuden das Treppenhaus mit einem durchgehenden vertikalen Fensterband gestaltet. Hofseitig sind großformatige Fensteröffnungen zu den Balkonen ausgeführt. Diese Gliederung wurde so übernommen und weitergeführt.
Um den Wandaufbau und die Flächenverluste der Wohnungen so gering wie möglich zu halten, ist ein WDVS mit Putzoberfläche geplant, welches bei den einzelnen Häusern durch unterschiedliche Farbtöne und Putzstrukturen differenziert werden kann.
Außenanlagen
Wir gehen davon aus, dass die Ausführung für die Müllstandorte, oberirdischen Fahrradstellplätze und Kinderspielplätze entsprechend der Baugenehmigung ausgeführt wurden und für die zum Verkauf stehenden Wohnungen nicht erneut vorgehalten werden müssen.
Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung
Die Heizung und die Warmwasserbereitung erfolgt über den Anschluss an die Übergabestation der Fernwärme in der Hauszentrale im 2.UG des Haus 1.
Barrierefreier Zugang
Gemäß der Berliner Bauordnung (BauO Bln) §51 „Barrierefreies Bauen“ und §39 „Aufzüge“ sind die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei herzustellen und müssen über den Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein, enbenso wie öffentlich zugängliche Anlagen.
Um dieser Anforderung gerecht zu werden muss das Hochpaterre auf Straßenniveau abgesenkt werden. Dadurch ergibt sich eine lichte Raumhöhe von 3,62m im Erdgeschoss und eine geänderte Treppenführung ins 1.Obergeschoss.
Treppenhaus
Aufgrund der DIN 18065 Gebäudetreppen 6.3.3 Krankentransport muss das Treppenhaus zur Rettung mit einer Krankentrage gemäß DIN 13025-1 geeignet sein. Somit ergibt sich eine lichte Treppenhausbreite von min. 2,50m statt 2,20m.
Keller
Durch den Wegfall des Hochpaterres ergeben sich in den Untergeschossen geringere Raumhöhen. Das 2.UG hat eine lichte Raumhöhe von 2,20m und das 1.UG von 1,96m. Um die Nutzfläche im 1.UG bei einer Nutzung als Abstell- und Technikräume zu erhalten erachten wir die geringe Geschosshöhe für noch vertretbar.
Durch die neuen Geschosshöhen ist eine Anbindung an die Tiefgarage nur im 2.UG möglich. Die ehemals geplanten PKW-Stellplätze entfallen in diesem Bereich.
Rohbau
Aufgrund der verbindlich eingeführten Eurocodes sind größere Sicherheiten bei der Dimensionierung der tragenden Bauteile zu berücksichtigen, woraus sich folgende Querschnittsveränderungen ergeben:
• Wohnungstrennwände 25cm statt 20cm
• Aufzugswände zu Wohnraum 30cm statt 25cm
• Außenwände 40cm statt 30cm (20cm Stb., 18cm Dämmung, 2cm Putz)
Nutzfläche
Die vermietbare Wohnfläche nach WoFlV hat sich bei der aktuellen Planung um ca. 4,9% gegenüber der Planung von 1996 verringert.
Diese Tatsache ergibt sich vor allem aufgrund folgender Umstände:
1. Breitere Treppenhäuser von 2,50m zur Rettung mit Krankentrage
2. Dickere Wandstärken durch den Eurocode
3. Stärkere Dämmung durch die EnEV 2014
4. Barrierefreier Zugang und Wohnungen eines Geschosses